Förderung Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe, ob sie nun ihre Wärme aus der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich bezieht spielt dabei keine Rolle, ist eine äusserst umweltfreundliche und CO2 einsparende Heizung. Durch den Bezug der Wärme für die Heizung aus der Natur ist sie lediglich auf Strom für den Betrieb aus der Steckdose angewiesen, welcher, wenn man keinen Ökostrom verwendet, das einzige verbleibende Umweltlaster an dieser Art des Heizens darstellt.
Die Förderung einer Wärmepumpe
In Deutschland findet die Fördermittelabgabe für die umweltschonende Erzeugung von Energie im Allgemeinen und die Förderung einer Wärmepumpe im
Speziellen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa genannt, statt. Jedoch gibt es für den Erhalt von Fördermittel unterschiedliche Richtlinien, welche für den Erhalt
des Geldes unbedingt eingehalten werden müssen, um die Förderung auch von einer Wärmepumpe nicht zu gefährden.
Für die Förderung einer Wärmepumpe gilt es den Antrag unbedingt innerhalb von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme der Anlage einzureichen, ansonsten erlischt jeglicher Anspruch auf eine Teilrückerstattung der Investitionssumme. Jedoch gilt auch bei der Förderung einer Wärmepumpe seit dem 01.10.2009, dass Unternehmen und freiberufliche Privatpersonen für das Vorhaben einen Antrag schon vor Beginn des Anlagenbaus einreichen müssen. Für die Förderung der Wärmepumpe muss das von der Bafa vorgegebene Formular verwendet werden.
Ebenfalls muss, um die Förderung der Wärmepumpe nicht zu gefährden, neben dem korrekten Antragsformular auch die Fachunternehmererklärung auf einem speziellen Formular beigelegt werden. Des Weiteren ist für die Förderung der Wärmepumpe eine Rechnungskopie und einen Nachweis über die Wohn- und Nutzfläche anzufügen. Nur so wird der Antrag für die Förderung einer Wärmepumpe überhaupt geprüft und ausgeführt werden. Die Summe für die Förderung einer Wärmepumpe hängt von diversen bautechnischen Gegebenheiten ab.
Grundsätzlich gibt es aber eine Förderung für die Wärmepumpe von 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Hierbei ist jedoch bereits die Luft/Wasserpumpe ausgeschlossen, bei welcher die Grundförderung 10 Euro je Quadratmeter beträgt.
