Wärmepumpen vom Fachbetrieb
Wärmepumpe

Wärmepumpe Brandenburg vom Fachbetrieb

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Ihr Ansprechpartner für Brandenburg

Wolfgang Schlösser

Dipl.-Ing.
Wolfgang Schlösser

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Ihr kompetenter Partner für den Einbau Ihrer Wärmepumpe in Brandenburg:

Unser regionaler Partner ist mit seinem hoch engagierten Team seit vielen Jahren im Bereich neue Energien und nachhaltige Haustechnik in der Region Berlin - Brandenburg aktiv. Als Hersteller-unabhängiger Projektpartner wird viel Wert darauf gelegt, die für Ihre Anforderungen und Ihr Budget beste Lösung zu finden. Diese Unabhängigkeit ermöglicht es unserem Partner, Sie und Ihre Immobilie in den Mittelpunkt des Angebotes zu stellen. Erleben Sie beispiellosen Service und einen reibungslosen Projektablauf.

Welche Vorschriften sind bei dem Einbau und dem Betrieb einer Wärmepumpe in Brandenburg zu beachten?

Bei der Installation und dem Betrieb einer Wärmepumpe in Brandenburg müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden, insbesondere bezüglich der maximalen Schallemissionen je nach Art des Wohngebiets, sowohl tagsüber als auch nachts:

  • In den reinen Wohngebieten Brandenburgs dürfen tagsüber maximal 50 dBA und nachts maximal 35 dBA erreicht werden.
  • Für die allgemeinen Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete Brandenburgs gelten tagsüber maximal 55 dBA und nachts maximal 40 dBA.
  • In den Mischgebieten Brandenburgs sind tagsüber maximal 60 dBA und nachts maximal 45 dBA erlaubt.

Vor dem Kauf und Einbau einer Luftwärmepumpe ist es wichtig, auf den Schallleistungspegel zu achten, da hoher Luftdurchsatz im Winter zu Lärmemissionen führen kann, die die Umwelt und Nachbarn stören können. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es in Brandenburg abgesehen von denen zu Lärmemissionen keine weiteren Vorschriften. Ein Mindestabstand der Wärmepumpe zu Nachbargebäuden, so wie er in anderen Regionen vorgeschrieben ist, existiert in Brandenburg nicht.  Allerdings kann es manchmal sein, dass einzelne Kommunen zusätzliche Bestimmungen erlassen. Bitte informieren sich sich bei den örtlichen Behörden Ihrer Stadt über etwaige weitere Anforderungen. Eine grobe Übersicht zu den bundesweit geltenden Regelungen erhalten Sie hier in diesem Zeitungsartikel über die Abstandsregelungen die in den verschieden Bundesländern gelten.

Bei Erd-Wasser-, Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen müssen zusätzliche Faktoren bedacht werden, da Tiefbauarbeiten für die Installation erforderlich sind. Diese wiederum sind in der Regel genehmigungspflichtig. Die Genehmigungspflicht und die Anforderungen können nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch regional variieren, daher ist es ratsam, die zuständigen Behörden in ihrer Gemeinde zu konsultieren. Informationen zur Erdwärmenutzung im Land Brandenburg  erhalten Sie vom Ministerium für Landwirtschaft, Klima und Umweltschutz.

Was kostet der Einbau einer Wärmepumpe in Brandenburg?

Der erste relevante Faktor ist die Wahl des Wärmepumpensystems. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind in der Anschaffung des Gerätes am günstigsten. Hier variieren die Kosten für das reine Gerät von ca. 5.000 € für kleine Geräte (4 KW / 6 KW) bis hin zu 15.000 - 20.000 € für größere Geräte. Hinzu kommen die Kosten für die Installation, die rein für das Gerät meist zwischen 3.000 und 6.000 € liegen.

Erd-/Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen sind üblicherweise teurer in der Geräteanschaffung. Hier kann man von 10.000 bis 25.000 € für das Gerät ausgehen. Ein zusätzlicher großer Kostenpunkt bei diesen Systemen ist der Tiefbau-Aufwand, der je nach gewünschtem System und Bodenbeschaffenheit üblicherweise weitere 10.000 - 30.000 € betragen kann. In der Regel ist hier zusätzlich eine spezielle Genehmigung vom Amt erforderlich. Weiterhin gilt es zu beachten, dass je nach Bodenbeschaffenheit nicht immer alle Systeme technisch umsetzbar sind (Beispiel: Wasser-Wasser-Wärmepumpe erfordert Zugang zu Grundwasser).

Gerade in Städtischen Gebieten ist der Tiefbau häufig durch unterirdisch verlaufende Infrastruktur zusätzlich eingeschränkt.

Ein weiterer großer variabler Faktor bei allen Wärmepumpen sind begleitende Investitionen, die häufig zusätzlich notwendig sein können, um einen effizienten Betrieb zu ermöglichen. Je nach Sanierungszustand des Hauses und dem allgemeinen Zustand des Heizsystems kann es sein, dass Rohre nachträglich isoliert werden müssen, Heizkörper ausgetauscht werden müssen oder beispielsweise bestehende Pufferspeicher erneuert werden sollten. Die Kosten für diese Maßnahmen variieren stark. Je nach Anzahl der Hausbewohner und der geplanten Nutzung von Bädern kann auch eine Zusatzinvestition in eine Brauchwasser-Wärmepumpe sinnvoll sein. Die Kosten für diese zusätzlichen Investitionen liegen nicht selten im Bereich von ca. 5.000 €, wobei die Spanne realistisch in den meisten Fällen von 2.000 - 15.000 € reicht. Die gute Nachricht dabei ist, dass diese Zusatzinvestitionen in der Regel ebenfalls über eine Förderung subventioniert werden können.

In den meisten Fällen gilt es noch den Rückbau der alten Heizungsanlage einzubeziehen. Es gibt zwar auch die Möglichkeit, diese als Hybridanlage mit der Wärmepumpe weiter zu betreiben. Jedoch verursacht ein solcher Ansatz doppelte Wartungskosten. Ein weiterer Punkt, der bei einer Hybridanlage berücksichtigt werden muss, ist folgender: Um in den Genuss der Förderung zu kommen muss man bei einer Hybridanlage nachweisen, dass man mindestens 65 % der Heizleistung über die Wärmepumpe generiert. Um diesen Nachweis zu erbringen, ist die Installation von weiteren Geräten notwendig, der Einbau und Betrieb dieser Geräte ist mit einigem technischen Aufwand verbunden. Der Ansatz verursacht somit weitere Kosten und ist nicht selten teurer als der Ausbau der alten Heizung. Zusätzlich ist gerade in städtischen Gebieten Platz ein rares Gut, so dass ein Ausbau der alten Heizung oft ein sinnvoller Ansatz ist. Die genauen Kosten für den Ausbau variieren je nach System und liegen in der Regel zwischen 1.000 € und 3.000 €

Bitte beachten Sie, dass es in dem häufigen Fall, dass es sich bei der alten Heizung um eine Ölheizung handelt, sehr strenge Umweltauflagen bezüglich der Öltankentsorgung gibt.

Diese darf nur durch speziell zertifizierte Unternehmen durchgeführt werden. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Demontage Ihrer Tankanlage in Brandenburg. 

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für den Einbau einer Wärmepumpe in Brandenburg?

Die neue KfW-Förderung 2024 bietet Zuschüsse für neue Heizungen, einschließlich Wärmepumpen. Das Programm umfasst eine Grundförderung und mehrere Bonusförderungen, mit denen bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden können. Die Grundförderung gewährt einen Zuschuss von 30 Prozent für eine neu eingebaute, klimafreundliche Heizung. Ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent gilt für den Austausch alter Heizungsanlagen bis zum 31. Dezember 2028. Ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent wird bei einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr gewährt. Der Einbau einer Wärmepumpe wird zusätzlich mit einem Effizienz-Bonus von 5 Prozent gefördert. Beim Einbau in ein Einfamilienhaus können bis zu 30.000 Euro förderfähig sein, wobei maximal 21.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt werden.

Zusätzlich zu dieser Bundesförderung bieten die meisten Bundesländer weitere Unterstützung. Hier finden Sie weitere Informationen über Förderungen der Landesregierung Brandenburgs

Auch auf Städte-Ebene gibt es häufig noch regionale  Zusatzförderungen. Es werden oft  weitere Fördermöglichkeiten zum Beispiel für Erd-Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen sowie Förderungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen als Teil von Hybrid Lösungen angeboten.

Aufgrund der sich schnell ändernden Förderprogramme empfiehlt es sich, den aktuellen Stand direkt bei den regionalen Behörden Ihrer Stadt zu erfragen.

Infografik Wärmepumpe
Wärmepumpe im Garten
Wärmepumpe Installation

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpe

Für Brandenburg gibt es keinen gesetzlich klar geregelten Mindestabstand der Wärmepumpe zum Nachbargrundstück. Um sicherzugehen, sollte wenn möglich ein Mindestabstand von 3 Metern gewahrt werden.

Die Kosten für das gesamte Projekt liegen bei einem Einfamilienhaus meist zwischen 15.000 € und 30.000 €. 

Der jährliche Stromverbrauch einer Wärmepumpe in Brandenburg hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Gebäudes, die Isolierung, und die Art der Wärmepumpe. Im Durchschnitt benötigt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus etwa 4.000 bis 5.000 kWh Strom pro Jahr. Dieser Verbrauch kann jedoch bei gut isolierten oder energieeffizient sanierten Gebäuden deutlich niedriger ausfallen, da hier der Energiebedarf für die Beheizung reduziert ist.

Die Installation einer Wärmepumpe in einem Altbau in Brandenburg kann sinnvoll sein, vorausgesetzt, es erfolgt eine sorgfältige Planung hinsichtlich Dämmung und Energieeffizienz. Wärmepumpen bieten eine umweltfreundliche Heizlösung durch Nutzung erneuerbarer Energien. Allerdings erfordert dies oft umfangreiche Vorarbeiten, um die Bausubstanz entsprechend anzupassen und den Energiebedarf zu optimieren. Weitere Informationen zur Nutzung von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden finden Sie hier.

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