Wärmepumpen vom Fachbetrieb
Wärmepumpe

Förderung einer Wärmepumpe

So wird Ihre neue Wärmepumpe gefördert.

Welche Förderungen gibt es?

Die BEG Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist der Überbegriff für alle staatlichen Förderungen.

Aus diesem Maßnahmenbündel können verschiedene Instrumente herangezogen werden, um Ihren Heizungsaustausch zu fördern. Die drei wichtigsten Kategorien möchten wir Ihnen im folgenden Absatz vorstellen. Die KfW Förderung und die Bafa Förderung, zusätzlich gibt es weitere indirekte Vergünstigungen sowie regional oft zusätzliche Fördermöglichkeiten.

Die neue KfW-Förderung fördert den unmittelbaren Heizungsaustausch

Fördermittel für neue Heizungen, darunter auch Wärmepumpen, gibt es seit 2024 bei der staatlichen Förderbank KfW. Das Programm besteht aus einer Grundförderung mit einem Satz von 30 % sowie mehreren Bonus Förderungen, über die Sie bis zu 70 Prozent der Kosten fördern lassen können.

  • Grundförderung: Im Rahmen der Grundförderung bekommen Sie 30 Prozent Zuschuss für eine neu eingebaute, klimafreundliche Heizung. Das gilt grundsätzlich für jeden, der eine neue Heizung in ein Bestandsgebäude einbaut, also beispielsweise für private Hauseigentümer, aber auch Vermieter oder gemeinnützige Organisationen.
  • Geschwindigkeits-Bonus: Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus bringt Ihnen 20 Prozent Zuschuss, wenn Sie bis zum 31.Dezember 2028 eine alte, fossile Heizungsanlage austauschen und das betreffende Wohnhaus selbst bewohnen. Das gilt für alte Öl-, Kohle-, Gas Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Bestehende Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein, damit Sie den Bonus bekommen. Ab dem 1. Januar 2029 sinkt dieser Zuschuss alle zwei Jahre um 3 Prozent ab.
  • Einkommens-Bonus: Beim Einkommens-Bonus bekommen Sie, wenn Sie das Haus selbst bewohnen, 30 Prozent Extra-Förderung, wenn das zu versteuernde Einkommen Ihres Haushalts bei unter 40.000 Euro pro Jahr liegt.
  • Effizienzbonus: Der Einbau einer Wärmepumpe wird über den Effizienz-Bonus noch einmal gesondert gefördert: Wenn Sie entweder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder eine Erdwärmepumpe einbauen, können Sie sich einen zusätzlichen Zuschuss von 5 Prozent sichern. Dieser Bonus steht allen offen, auch Vermietern oder gemeinnützigen Organisationen.

Hier ein Beispiel für die 70-Prozent-Förderung: Bauen Sie eine neue Heizung in Ihr Einfamilienhaus ein, können Sie Kosten von bis zu 30.000 Euro für die Förderung anrechnen lassen. Alles, was darüber liegt, wird nicht mehr gefördert. Maximal können Sie also beim vollen Fördersatz von 70 Prozent 21.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt bekommen. Kostet Ihre neue Wärmepumpenheizung also beispielsweise 40.000 Euro, können Sie trotzdem nur maximal 21.000 Euro zurückbekommen. Das Gute ist aber: Sie können auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Installation anfallen, fördern lassen. Hierzu mehr in dem Punkt BEG Förderung.

Die BAFA Förderung

Sie gilt für zusätzliche Investitionen die dazu dienen Gebäude energieeffizienter zu machen. Häufig sind, gerade in älteren Gebäuden, zusätzliche Investitionen in die Heiz-Infrastruktur notwendig, um eine Wärmepumpe optimal zu betreiben. Ein sehr häufiger Fall ist z.B. der Austausch von älteren Heizkörpern. Die gute Nachricht: Neben der für die meisten dieser im Zuge der Heizungserneuerung gebotenen Investitionen stehen zusätzliche Fördermöglichkeiten unter anderem für folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • Gefördert werden der Einbau und die Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie digitaler Systeme für Energieoptimierung. (Smart Home)
  • Dämmung und Erneuerung von Gebäudestrukturen wie Wände, Dächer, Fenster und Türen sind ebenfalls förderfähig.
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und -modernisierung, einschließlich hydraulischem Abgleich und Austausch von Pumpen, sind förderfähig.
  • Die Förderung erstreckt sich auch auf bestimmte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik.

Für die Planung dieser zusätzlichen Maßnahmen empfiehlt es sich, einen Energieberater hinzuzuziehen. Dieser wird Ihnen nicht nur dabei helfen, die konkret notwendigen Maßnahmen zu identifizieren, auch der maximale Förderbetrag für die zusätzlichen Investitionen kann sich durch das Hinzuziehen signifikant erhöhen.  Ohne Energieberater kann für Kosten von bis zu insgesamt 30.000 € eine anteilige Förderung beantragt werden, während mit Energieberater bis zu 60.000 € Investitionskosten anteilig gefördert werden können. Auch die Kosten des Energieberaters selbst werden bis zu 50% gefördert.

Weitere Vergünstigungen und zusätzliche Fördermöglichkeiten

Zusätzlich gibt es neben der Bundesförderung häufig zusätzliche Anreize und Förderprogramme durch die Bundesländer oder auch durch die Gemeinden. Schauen Sie für weitere Informationen auf unseren Regionalseiten vorbei und informieren sie sich auch direkt bei Ihrer Gemeinde.

Für das Jahr 2024 gelten neben den neuen Fördersätzen weitere Regelungen für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Eine Neuerung, die bereits 2023 eingeführt wurde und beibehalten wird, betrifft die Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen, um dem Mangel an Handwerkern entgegenzuwirken. Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, für Fachplanung und Baubegleitung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet zu bekommen. Diese Förderung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 Euro und bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit.

Alternativ zur direkten finanziellen Unterstützung durch Zuschüsse besteht weiterhin die Option einer Steuerminderung. Hierbei können bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren abgesetzt werden, wobei die maximale Steuerermäßigung bei 40.000 Euro pro Gebäude liegt.

Eine weitere indirekte Förderung ist der Zugang zu vergünstigten Krediten, z.B. bei der KfW, bei der das Geld zweckgebunden zu sehr vorteilhaften Konditionen vergeben wird.

Eine weitere positive Neuerung für Eigentümer:innen ist die Möglichkeit, Höchstgrenzen zu addieren. Ab 2024 können die Höchstgrenze für den Heizungstausch (30.000 Euro) und die Höchstgrenze für weitere Effizienzmaßnahmen (60.000 Euro) kombiniert werden. Dadurch liegt die Gesamtgrenze für förderfähige Kosten bei insgesamt 90.000 Euro. Das bedeutet, dass beispielsweise der Austausch einer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe und zusätzliche Dämmungsmaßnahmen an den Wänden innerhalb dieser kombinierten Grenze förderfähig sind.

Wärmepumpe Förderung

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Förderung einer Wärmepumpe

Es wird einerseits der direkte Heizungstausch, also die Anschaffung der
Wärmepumpe gefördert. Neben dieser Maßnahme werden aus einem anderen Topf
auch energetische Sanierungen am Haus sowie Einzelmaßnahmen zur
Verbesserung des Heizsystems gefördert. Hierzu zählen zum Beispiel eine
Verbesserung der Gebäudedämmung oder der Austausch veralteter Heizkörper.
Neben der direkten Subventionierung dieser Bauvorhaben gibt es auch indirekte
Unterstützung in Form von zinsgünstigen staatlichen Krediten für diese Maßnahmen
sowie die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgaben für die
Sanierungen Steuermindernd geltend zu machen.

In den meisten Fällen lohnt es sich, einen Energieberater hinzuzuziehen, dieser kann
Ihnen in der Regel bei der Antragsstellung behilflich sein. Auch die meisten Betriebe,
die Wärmepumpen verbauen, bieten es an, ihre Kunden bei der Antragstellung zu
unterstützen. In beiden Fällen ist diese Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge
zumeist kostenpflichtig. Natürlich ist es auch möglich, den Antrag selbst
auszufüllen. Der grobe Ablauf ist wie folgt: Zuerst werden passende Angebote
eingeholt und ein entsprechender Fachbetrieb muss beauftragt werden. Dieser
Betrieb stellt Ihnen eine technische Projektbeschreibung (TPB) zusammen.
Anschließend erstellen Sie bei der BAFA einen Account und laden die Beauftragung
und die TPB hoch und füllen den Antrag aus. Sind diese Schritte korrekt erfolgt,
erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid von der BAFA. Dieser gibt Ihnen Auskunft
über die Bewilligung der Förderung. Beachten Sie jedoch dass die Bewilligung an
eine Umsetzung der Maßnahmen innerhalb eines gewissen Zeitraums gekoppelt ist
(meist 36 Monate). Nach erfolgter Umsetzung erhalten Sie vom Heizungsbetrieb
einen technischen Projektnachweis. Mit diesem können Sie dann im BAFA Portal den
Verwendungsnachweis ausfüllen. Ist dieser Schritt korrekt erfolgt wird die Förderung
ausgezahlt

Die Dauer bis zur Auszahlung kann variieren. Im Regelfall dauert es von der finalen
Einreichung der Unterlagen (des Verwendungsnachweises) bis zur Auszahlung 5 bis
8 Wochen. Je nach Bundesland und Auslastung der bearbeitenden Stelle kann die
Auszahlungsdauer aber in beide Richtungen variieren.

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Wolfgang Schlösser

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