Ihr kompetenter Partner für den Einbau Ihrer Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen
Unser Partnerunternehmen ist ein Fachbetrieb mit 70 erfahrenen und qualifizierten Experten die über umfassendes Fachwissen verfügen und Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema “Montage von Wärmepumpen in Nordrhein-Westfalen” zur Seite stehen. Mit über 400 installierten Wärmepumpen im Jahr 2023 gehört unser Partnerbetrieb zu den führenden Installationsbetrieben in Nordrhein-Westfalen und Umgebung. Egal, ob es um den Einbau einer Wärmepumpe in Ihrem Neubau oder einem Bestandsgebäude geht - bei uns sind Sie in besten Händen.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin bei uns. Wir freuen uns darauf, Sie bei der Umsetzung Ihrer Wärmepumpenlösung zu unterstützen.
Welche Vorschriften sind bei dem Einbau & Betrieb einer Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen zu beachten?
Bei der Installation und dem Betrieb einer Wärmepumpe in NRW müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden, insbesondere bezüglich der maximalen Schallemissionen je nach Art des Wohngebiets, sowohl tagsüber als auch nachts:
In den reinen Wohngebieten Nordrhein-Westfalens dürfen tagsüber maximal 50 dBA und nachts maximal 35 dBA erreicht werden.
Für die allgemeinen Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete Nordrhein-Westfalens gelten tagsüber maximal 55 dBA und nachts maximal 40 dBA.
In den Mischgebieten Nordrhein-Westfalens sind tagsüber maximal 60 dBA und nachts maximal 45 dBA erlaubt.
Vor dem Kauf und Einbau einer Luftwärmepumpe ist es wichtig, auf den Schallleistungspegel zu achten, da hoher Luftdurchsatz im Winter zu Lärmemissionen führen kann, die die Umwelt und Nachbarn stören können. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es Bundesweit abgesehen von Lärmemissionen und dem Abstand zum Nachbargrundstück keine weiteren Vorschriften. Allerdings gibt es einige Regionen und Kommunen die zusätzliche Bestimmungen erlassen haben. Bitte Informieren sich sich bei den örtlichen Behörden Ihrer Stadt über etwaige weitere Anforderungen.
Bei Erd-Wasser-, Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen können jedoch zusätzliche Faktoren zu prüfen sein, da Tiefbauarbeiten für die Installation erforderlich sind und meist weitere Genehmigungen erforderlich sind. Die Genehmigungspflicht und die Anforderungen können regional variieren, daher ist es ratsam, die zuständigen Behörden in ihrer Gemeinde zu konsultieren. Informationen erhalten Sie unter anderem auf folgender Webseite des Geologischen Dienstes NRW.
Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen gilt bundesweit ein Mindestabstand zu benachbarten Gebäuden von 3 Metern. Jedoch wurden 2022 in einigen Bundesländern, unter anderem in Nordrhein-Westfalen (NRW) Gesetzesänderungen eingeführt, die den Mindestabstand für die Aufstellung von Wärmepumpen reduzieren. In NRW beträgt der Mindestabstand nun nur noch einen halben Meter, und Wärmepumpen gelten nicht mehr als gebäudeähnliche Bauwerke, sondern als "verfahrensfreie Bauvorhaben".
Was kostet der Einbau einer Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen?
Der erste relevante Faktor ist die Wahl des Wärmepumpensystems. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind in der Anschaffung des Gerätes am günstigsten. Hier variieren die Kosten für das reine Gerät von ca. 5.000 € für kleine Geräte (4 KW / 6 KW) bis hin zu 15.000 - 20.000 € für größere Geräte. Hinzu kommen die Kosten für die Installation, die rein für das Gerät meist zwischen 3.000 und 6.000 € liegen.
Erd-/Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen sind üblicherweise teurer in der Geräteanschaffung. Hier kann man von 10.000 bis 25.000 € für das Gerät ausgehen. Ein zusätzlicher signifikanter Kostenpunkt bei diesen Systemen ist der Tiefbau Aufwand, der je nach gewünschtem System und Bodenbeschaffenheit üblicherweise weitere 10.000 - 30.000 € betragen kann. In der Regel ist hier zusätzlich eine spezielle Genehmigung vom Amt erforderlich. Weiterhin gilt es zu beachten, dass je nach Bodenbeschaffenheit nicht immer alle Systeme technisch umsetzbar sind (Beispiel: Wasser-Wasser-Wärmepumpe erfordert Zugang zu Grundwasser).
Gerade in Städtischen Regionen ist der Tiefbau häufig durch unterirdisch verlaufende Infrastruktur zusätzlich eingeschränkt.
Ein weiterer großer variabler Faktor bei allen Wärmepumpen sind begleitende Investitionen, die häufig zusätzlich notwendig sein können, um einen effizienten Betrieb zu ermöglichen. Je nach Sanierungszustand des Hauses und allgemeinem Zustand des Heizsystems kann es sein, dass Rohre nachträglich isoliert werden müssen, Heizkörper ausgetauscht werden müssen oder beispielsweise bestehende Pufferspeicher erneuert werden sollten. Die Kosten für diese Maßnahmen variieren stark. Je nach Anzahl der Hausbewohner und der geplanten Nutzung von Bädern kann auch eine Zusatzinvestition in eine Brauchwasser-Wärmepumpe sinnvoll sein. Die Kosten für diese zusätzlichen Investitionen liegen nicht selten im Bereich von ca. 5.000 €, wobei die Spanne realistisch in den meisten Fällen von 2.000 - 15.000 € reichen kann. Die Gute Nachricht ist, dass diese Zusatzinvestitionen in der Regel ebenfalls über eine Förderung subventioniert werden können.
In den meisten Fällen gilt es noch den Rückbau der alten Heizungsanlage einzubeziehen. Es gibt zwar auch die Möglichkeit, diese als Hybridanlage mit der Wärmepumpe weiter zu betreiben. Jedoch verursacht ein solcher Ansatz doppelte Wartungskosten. Zusätzlich ist gerade in städtischen Gebieten Platz ein rares Gut, so dass ein Ausbau der alten Heizung oft ein sinnvoller Ansatz ist. Die genauen Kosten für den Ausbau variieren je nach System und liegen in der Regel zwischen 1.000 € und 3.000 €
Bitte beachten Sie, dass es in dem häufigen Fall, dass es sich bei der alten Heizung um eine Ölheizung handelt, sehr strenge Umweltauflagen bezüglich der Öltankentsorgung gibt.
Diese darf nur durch speziell zertifizierte Unternehmen durchgeführt werden. Alle relevanten Informationen zu dem Thema finden Sie hier.
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für den Einbau einer Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen?
ie neue KfW-Förderung 2024 bietet Zuschüsse für neue Heizungen, einschließlich Wärmepumpen. Das Programm umfasst eine Grundförderung und mehrere Bonusförderungen, mit denen bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden können. Die Grundförderung gewährt einen Zuschuss von 30 Prozent für eine neu eingebaute, klimafreundliche Heizung. Ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent gilt für den Austausch alter Heizungsanlagen bis zum 31. Dezember 2028. Ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent wird bei einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr gewährt. Der Einbau einer Wärmepumpe wird zusätzlich mit einem Effizienz-Bonus von 5 Prozent gefördert. Beim Einbau in ein Einfamilienhaus können bis zu 30.000 Euro förderfähig sein, wobei maximal 21.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt werden.
Zusätzlich zu dieser Bundesförderung bieten die meisten Bundesländer weitere Unterstützung. So auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit dem Klimaschutzprogramm progres.nrw.
Auch auf Städte-Ebene gibt es häufig noch regionale Zusatzförderungen. Es werden oft weitere Fördermöglichkeiten zum Beispiel für Erd-Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen sowie Förderungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen als Teil von Hybrid Lösungen angeboten.
Aufgrund der sich schnell ändernden Förderprogramme empfiehlt es sich, den aktuellen Stand direkt bei den regionalen Behörden Ihrer Stadt zu erfragen.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe funktioniert nach dem Prinzip der Wärmeübertragung, indem sie Umgebungswärme aus der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich aufnimmt und diese mithilfe eines Kompressors auf ein höheres Temperaturniveau bringt. Die so erhöhte Wärme wird dann zur Beheizung von Gebäuden oder zur Warmwasserbereitung genutzt. Dieser Prozess ist energieeffizient und umweltschonend. Weitere Informationen zur Funktionsweise einer Wärmepumpe finden Sie hier.
Die Vorteile einer Wärmepumpe umfassen hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und eine umweltfreundliche Heizlösung, da sie überwiegend erneuerbare Energiequellen nutzt. Sie bietet eine saubere Alternative zu fossilen Brennstoffen, reduziert CO2-Emissionen und kann sowohl zum Heizen als auch zum Kühlen eingesetzt werden, was zu einem verbesserten Wohnkomfort führt.
Der jährliche Stromverbrauch einer Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Gebäudes, die Isolierung, und die Art der Wärmepumpe. Im Durchschnitt benötigt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus etwa 4.000 bis 5.000 kWh Strom pro Jahr. Dieser Verbrauch kann jedoch bei gut isolierten oder energieeffizient sanierten Gebäuden deutlich niedriger ausfallen, da hier der Energiebedarf für die Beheizung reduziert ist.
Die Installation einer Wärmepumpe in einem Altbau in Nordrhein-Westfalen kann sinnvoll sein, vorausgesetzt, es erfolgt eine sorgfältige Planung hinsichtlich Dämmung und Energieeffizienz. Wärmepumpen bieten eine umweltfreundliche Heizlösung durch Nutzung erneuerbarer Energien. Allerdings erfordert dies oft umfangreiche Vorarbeiten, um die Bausubstanz entsprechend anzupassen und den Energiebedarf zu optimieren. Weitere Informationen zur Nutzung von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden finden Sie hier.
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Ihr Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen
Dipl. Ing. Wolfgang Schlösser