Wärmepumpen vom Fachbetrieb
Oberösterreich

Wärmepumpe Oberösterreich vom Fachbetrieb

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Wolfgang Schlösser

Dipl.-Ing.
Wolfgang Schlösser

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Ihr Partner für den Einbau von Wärmepumpen in Oberösterreich

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Warum sollten Sie uns vertrauen?

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Geprüfte Fachbetriebe: Alle unsere Partner sind geprüfte Fachbetriebe mit langjähriger Erfahrung in der Installation von Wärmepumpen. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie qualitativ hochwertige Arbeit und hervorragenden Service erhalten.

Individueller Bedarf: Jeder Haushalt ist anders. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln und die für Sie passende Heizungslösung zu finden.

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So funktioniert es:

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Welche Vorschriften sind bei dem Einbau & Betrieb einer Wärmepumpe in Oberösterreich zu beachten?

Bei der Installation und dem Betrieb einer Wärmepumpe in Oberösterreich sind bestimmte Vorschriften zu beachten, insbesondere in Bezug auf die Geräuschemissionen und andere baurechtliche Bestimmungen.

Mindestabstand zur Grundstücksgrenze

Der Mindestabstand von Wärmepumpen zur Grundstücksgrenze ist in den Baurechtsvorschriften und eventuell in den Bebauungsplänen der jeweiligen Gemeinde geregelt. Generell gilt in Oberösterreich ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze, wenn die Wärmepumpe im Freien aufgestellt wird. Dieser Abstand soll sicherstellen, dass die Lärmbelastung für Nachbarn minimiert wird.

In bestimmten Fällen kann ein geringerer Abstand zulässig sein, wenn nachgewiesen wird, dass die Schallemissionen im zulässigen Bereich bleiben und die Nachbarschaft nicht beeinträchtigt wird. Dafür sind in der Regel Schallgutachten erforderlich.

Geräuschemissionen

Für den Betrieb von Wärmepumpen gelten strenge Lärmschutzvorschriften. Die maximal zulässigen Geräuschemissionen sind in der ÖNORM S 5021 geregelt, die den Schallpegel im Tag- und Nachtbetrieb definiert:

  • Tagsüber (07:00 bis 22:00 Uhr): Maximal 45 dB(A) am Immissionsort.
  • Nachts (22:00 bis 07:00 Uhr): Maximal 35 dB(A) am Immissionsort.

Diese Werte beziehen sich auf den Schallpegel, der an den Fenstern von Schlafräumen oder Aufenthaltsräumen von Nachbargebäuden gemessen wird. Die Messungen müssen gemäß den Vorgaben der ÖNORM durchgeführt werden, und es ist oft sinnvoll, bereits im Vorfeld des Einbaus der Wärmepumpe eine Schallprognose durch einen Experten erstellen zu lassen.

Genehmigungen

In Oberösterreich unterliegen Wärmepumpen bestimmten Genehmigungspflichten, die je nach Art der Wärmepumpe und Standort variieren können:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen: Für Luft-Wasser-Wärmepumpen, die im Freien aufgestellt werden, ist in der Regel eine Baubewilligung erforderlich. Dies gilt insbesondere, wenn die Wärmepumpe eine Größe oder Leistung überschreitet, die in den jeweiligen örtlichen Bauvorschriften festgelegt ist.
  • Erdwärmepumpen: Der Einsatz von Erdwärmepumpen, die mit Erdsonden arbeiten, ist ebenfalls genehmigungspflichtig, da es sich um einen Eingriff in den Boden handelt. Hierbei sind insbesondere wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich, um den Schutz des Grundwassers sicherzustellen. Für Bohrungen ist eine wasserrechtliche Bewilligung gemäß dem Wasserrechtsgesetz notwendig.
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen: Diese Systeme benötigen ebenfalls eine wasserrechtliche Bewilligung, da sie direkt auf das Grundwasser zugreifen. Neben dem wasserrechtlichen Verfahren ist oft auch ein naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig, je nach Schutzstatus des betroffenen Gebiets.

Besondere Vorschriften bei Denkmalschutz und Naturschutzgebieten

Wenn die Wärmepumpe in einem Gebäude installiert werden soll, das unter Denkmalschutz steht, oder in einem Naturschutzgebiet, sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich. In solchen Fällen müssen die Pläne mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden oder Naturschutzbehörden abgestimmt werden.

Es wird dringend empfohlen, sich vor der Planung und Installation einer Wärmepumpe in Oberösterreich von einem spezialisierten Fachbetrieb beraten zu lassen. Dieser kann eine umfassende Standortanalyse durchführen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, und die notwendigen Genehmigungen einholen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und Land Oberösterreich.

Was kostet der Einbau einer Wärmepumpe in Oberösterreich?

Der erste relevante Faktor ist die Wahl des Wärmepumpensystems. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind in der Anschaffung des Gerätes am günstigsten. Hier variieren die Kosten für das reine Gerät von ca. 5.000 € für kleine Geräte (4 KW / 6 KW) bis hin zu 15.000 - 20.000 € für größere Geräte. Hinzu kommen die Kosten für die Installation, die rein für das Gerät meist zwischen 3.000 und 6.000 € liegen.
Erd-/Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen sind üblicherweise teurer in der Geräteanschaffung. Hier kann man von 10.000 bis 25.000 € für das Gerät ausgehen. Ein zusätzlicher signifikanter Kostenpunkt bei diesen Systemen ist der Tiefbauaufwand, der je nach gewünschtem System und Bodenbeschaffenheit üblicherweise weiteren 10.000 - 30.000 € betragen kann. In der Regel ist hier zusätzlich eine spezielle Genehmigung vom Amt erforderlich. Weiterhin gilt es zu beachten, dass je nach Bodenbeschaffenheit nicht immer alle Systeme technisch möglich sind (Beispiel: Wasser-Wasser-Wärmepumpe erfordert Zugang zu Grundwasser).

Gerade in Regionen wie Oberösterreich ist der Tiefbau durch unterirdisch verlaufende Infrastruktur zusätzlich eingeschränkt.

Ein weiterer großer variabler Faktor bei allen Wärmepumpen sind begleitende Investitionen, die häufig zusätzlich notwendig sein können, um einen effizienten Betrieb zu ermöglichen. Je nach Sanierungszustand des Hauses und allgemeinem Zustand des Heizsystems kann es sein, dass Rohre nachträglich isoliert werden müssen, Heizkörper ausgetauscht werden müssen oder beispielsweise bestehende Pufferspeicher erneuert werden sollten. Die Kosten für diese Maßnahmen variieren stark. Je nach Anzahl der Hausbewohner und der geplanten Nutzung von Bädern kann auch eine Zusatzinvestition in eine Brauchwasser-Wärmepumpe sinnvoll sein. Die Kosten für diese zusätzlichen Investitionen liegen nicht selten im Bereich von ca. 5.000 €, wobei die Spanne realistisch in den meisten Fällen von 2.000 - 15.000 € reichen kann. Diese Zusatzinvestitionen können in der Regel ebenfalls über eine Förderung subventioniert  werden.
In den meisten Fällen gilt es noch den Rückbau der alten Heizungsanlage einzubeziehen. Es gibt zwar auch die Möglichkeit, diese als Hybridanlage mit der Wärmepumpe weiter zu betreiben. Jedoch verursacht ein solcher Ansatz doppelte Wartungskosten. Zusätzlich ist gerade in Gebieten wie Oberösterreich Platz ein rares Gut, so dass ein Ausbau der alten Heizung oft der sinnvollere Ansatz ist. Die genauen Kosten für den Ausbau variieren je nach System und liegen in der Regel zwischen 1.000 € und 3.000 €.

Sollten Sie darüber hinaus die Demontage eines Öltanks in Oberösterreich benötigen, lassen wir Ihnen gerne ein Angebot über unser Partnerunternehmen zukommen.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für den Einbau einer Wärmepumpe in Oberösterreich?

In Oberösterreich gibt es mehrere Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen, die sowohl von Bund als auch von Land unterstützt werden. Hier sind die wichtigsten Details zu den Förderprogrammen:

Bundesförderung

Die Bundesförderung für Wärmepumpen wird durch das Programm "Umweltförderung im Inland" bereitgestellt. Hierbei werden sowohl die Anschaffung als auch die Installation von effizienten Wärmepumpen gefördert. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Wärmepumpe und deren Effizienz.

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: Die Förderung beträgt 100 Euro pro kW Nennwärmeleistung, maximal jedoch 1.700 Euro.
  • Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe: Hier liegt die Förderung bei 170 Euro pro kW Nennwärmeleistung, maximal 2.800 Euro.

Die Fördervoraussetzungen beinhalten unter anderem eine bestimmte Energieeffizienz der Wärmepumpe, die von einem befugten Unternehmen installiert werden muss​.

Landesförderung Oberösterreich

Zusätzlich zur Bundesförderung bietet das Land Oberösterreich eigene Förderprogramme an, die als Ergänzung zur Bundesförderung dienen. Diese Landesförderung beträgt in der Regel 80 % der Bundesförderung, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen (z.B. für finanzschwache Gemeinden) auf bis zu 100 % der Bundesförderung erhöht werden.

  • Fördervoraussetzungen: Die Anlage muss von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Anlage mindestens zehn Jahre zweckentsprechend betrieben wird.
  • Kumulierbarkeit: Die Landesförderung kann mit der Bundesförderung kombiniert werden, wobei jedoch darauf zu achten ist, dass keine zusätzlichen Landesfördermittel für dieselbe Maßnahme in Anspruch genommen werden.

Besondere Förderungen für Gemeinden

Für Gemeinden gibt es spezielle Förderungen zur Errichtung von Wärmepumpen in öffentlichen Gebäuden. Diese Förderungen sollen Anreize schaffen, um Energieeffizienz und Klimaschutz auf kommunaler Ebene voranzutreiben. Gemeinden können Zuschläge erhalten, wenn sie besonders finanzschwach sind oder Teil eines Klimabündnisses sind.

Technische Anforderungen und weitere Hinweise

Die Wärmepumpe muss bestimmten technischen Anforderungen entsprechen, wie etwa einer Mindest-Energieeffizienz. Zudem gibt es klare Vorgaben für die einzureichenden Unterlagen und die korrekte Durchführung der Installation, um die Fördermittel zu erhalten.

Weitere Details zu den Förderprogrammen und den genauen Voraussetzungen finden Sie auf den offiziellen Webseiten des Landes Oberösterreich.

Infografik Wärmepumpe
Wärmepumpe im Garten
Wärmepumpe Installation

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe funktioniert nach dem Prinzip der Wärmeübertragung, indem sie Umgebungswärme aus der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich aufnimmt und diese mithilfe eines Kompressors auf ein höheres Temperaturniveau bringt. Die so erhöhte Wärme wird dann zur Beheizung von Gebäuden oder zur Warmwasserbereitung genutzt. Dieser Prozess ist energieeffizient und umweltschonend. Weitere Informationen zur Funktionsweise einer Wärmepumpe finden Sie hier.

Die Vorteile einer Wärmepumpe umfassen hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und eine umweltfreundliche Heizlösung, da sie überwiegend erneuerbare Energiequellen nutzt. Sie bietet eine saubere Alternative zu fossilen Brennstoffen, reduziert CO2-Emissionen und kann sowohl zum Heizen als auch zum Kühlen eingesetzt werden, was zu einem verbesserten Wohnkomfort führt.

Der jährliche Stromverbrauch einer Wärmepumpe in Oberösterreich hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Gebäudes, die Isolierung, und die Art der Wärmepumpe. Im Durchschnitt benötigt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus etwa 4.000 bis 5.000 kWh Strom pro Jahr. Dieser Verbrauch kann jedoch bei gut isolierten oder energieeffizient sanierten Gebäuden deutlich niedriger ausfallen, da hier der Energiebedarf für die Beheizung reduziert ist.

Die Installation einer Wärmepumpe in einem Altbau in Oberösterreich kann sinnvoll sein, vorausgesetzt, es erfolgt eine sorgfältige Planung hinsichtlich Dämmung und Energieeffizienz. Wärmepumpen bieten eine umweltfreundliche Heizlösung durch Nutzung erneuerbarer Energien. Allerdings erfordert dies oft umfangreiche Vorarbeiten, um die Bausubstanz entsprechend anzupassen und den Energiebedarf zu optimieren. Weitere Informationen zur Nutzung von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden finden Sie hier.

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