Ihr kompetenter Partner für den Einbau Ihrer Wärmepumpe in Schleswig-Holstein:
Unser Partner ist mehr als nur ein Wärmetechnik- und Solaranbieter. Wir sind Ihre Partner für eine nachhaltige und innovative Energiezukunft. Mit unserer fundierten Expertise und einem engagierten Team gestalten wir Ihre individuellen Energielösungen, die zu Ihrem Lebensstil passen. Setzen Sie auf uns, um nicht nur Ihre Energiekosten zu senken, sondern auch einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Erleben Sie engagierten Service gepaart mit jahrelanger Erfahrung und erreichen Sie Ihre Energieziele.
Welche Vorschriften sind bei dem Einbau und dem Betrieb einer Wärmepumpe in Schleswig-Holstein zu beachten?
Bei der Installation und dem Betrieb einer Wärmepumpe in Schleswig Holstein müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden, insbesondere bezüglich der maximalen Schallemissionen je nach Art des Wohngebiets, sowohl tagsüber als auch nachts:
- In reinen Wohngebieten dürfen in Schleswig-Holstein tagsüber maximal 50 dBA und nachts maximal 35 dBA erreicht werden.
- Für die allgemeinen Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete in Schleswig Holstein gelten tagsüber maximal 55 dBA und nachts maximal 40 dBA.
- In Mischgebieten in Schleswig Holstein sind tagsüber maximal 60 dBA und nachts maximal 45 dBA erlaubt.
Vor dem Kauf und Einbau einer Luftwärmepumpe ist es wichtig, auf den Schallleistungspegel zu achten, da hoher Luftdurchsatz im Winter zu Lärmemissionen führen kann, die die Umwelt und Nachbarn stören können. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es in Schleswig-Holstein neben den Vorschriften zu Lärmemissionen weitere Vorschriften, die den Mindestabstand der Wärmepumpe zum Nachbargrundstück regeln. Der Mindestabstand einer Wärmepumpe zum Nachbargrundstück beträgt in Schleswig-Holstein 3 Meter. Allerdings kann es sein, dass einzelne Kommunen zusätzliche oder anderslautende Bestimmungen erlassen. Bitte informieren Sie sich zur Sicherheit bei den örtlichen Behörden Ihrer Stadt über etwaige weitere Anforderungen. Eine grobe Übersicht zu den bundesweit geltenden Regelungen erhalten Sie hier in diesem Zeitungsartikel über die Abstandsregelungen die in den verschieden Bundesländern gelten.
Bei Erd-Wasser-, Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen müssen zusätzliche Faktoren bedacht werden, da Tiefbauarbeiten für die Installation erforderlich sind. Diese wiederum sind in der Regel genehmigungspflichtig durch die Behörden in Schleswig-Holstein. Die Genehmigungspflicht und die Anforderungen können nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch regional variieren, daher ist es ratsam neben den Behörden des Bundeslandes auch die zuständigen Behörden in ihrer Gemeinde zu konsultieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem auf folgender Webseite des Umweltportal Schleswig-Holstein.
Was kostet der Einbau einer Wärmepumpe in Schleswig-Holstein?
Der erste relevante Faktor ist die Wahl des Wärmepumpensystems. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind in der Anschaffung des Gerätes am günstigsten. Hier variieren die Kosten für das reine Gerät von ca. 5.000 € für kleine Geräte (4 KW / 6 KW) bis hin zu 15.000 - 20.000 € für größere Geräte. Hinzu kommen die Kosten für die Installation, die rein für das Gerät meist zwischen 3.000 und 6.000 € liegen.
Erd-/Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen sind üblicherweise teurer in der Geräteanschaffung. Hier kann man von 10.000 bis 25.000 € für das Gerät ausgehen. Ein zusätzlicher großer Kostenpunkt bei diesen Systemen ist der Tiefbau-Aufwand, der je nach gewünschtem System und Bodenbeschaffenheit üblicherweise weitere 10.000 - 30.000 € betragen kann. In der Regel ist hier zusätzlich eine spezielle Genehmigung vom Amt erforderlich. Weiterhin gilt es zu beachten, dass je nach Bodenbeschaffenheit nicht immer alle Systeme technisch umsetzbar sind (Beispiel: Wasser-Wasser-Wärmepumpe erfordert Zugang zu Grundwasser).
Gerade in Städtischen Gebieten von Schleswig-Holstein ist der Tiefbau häufig durch unterirdisch verlaufende Infrastruktur zusätzlich eingeschränkt.
Ein weiterer großer variabler Faktor bei allen Wärmepumpen sind begleitende Investitionen, die häufig zusätzlich notwendig sein können, um einen effizienten Betrieb zu ermöglichen. Je nach Sanierungszustand des Hauses und dem allgemeinen Zustand des Heizsystems kann es sein, dass Rohre nachträglich isoliert werden müssen, Heizkörper ausgetauscht werden müssen oder beispielsweise bestehende Pufferspeicher erneuert werden sollten. Die Kosten für diese Maßnahmen variieren stark. Je nach Anzahl der Hausbewohner und der geplanten Nutzung von Bädern kann auch eine Zusatzinvestition in eine Brauchwasser-Wärmepumpe sinnvoll sein. Die Kosten für diese zusätzlichen Investitionen liegen nicht selten im Bereich von ca. 5.000 €, wobei die Spanne realistisch in den meisten Fällen von 2.000 - 15.000 € reicht. Die gute Nachricht dabei ist, dass diese Zusatzinvestitionen in der Regel ebenfalls über eine Förderung subventioniert werden können.
In den meisten Fällen gilt es noch den Rückbau der alten Heizungsanlage einzubeziehen. Es gibt zwar auch die Möglichkeit, diese als Hybridanlage mit der Wärmepumpe weiter zu betreiben. Jedoch verursacht ein solcher Ansatz doppelte Wartungskosten. Ein weiterer Punkt, der bei einer Hybridanlage berücksichtigt werden muss, ist folgender: Um in den Genuss der Förderung zu kommen muss man bei einer Hybridanlage nachweisen, dass man mindestens 65 % der Heizleistung über die Wärmepumpe generiert. Um diesen Nachweis zu erbringen, ist die Installation von weiteren Geräten notwendig, der Einbau und Betrieb dieser Geräte ist mit einigem technischen Aufwand verbunden. Der Ansatz verursacht somit weitere Kosten und ist nicht selten teurer als der Ausbau der alten Heizung. Zusätzlich ist gerade in städtischen Gebieten Platz ein rares Gut, so dass ein Ausbau der alten Heizung oft ein sinnvoller Ansatz ist. Die genauen Kosten für den Ausbau variieren je nach System und liegen in der Regel zwischen 1.000 € und 3.000 €
Bitte beachten Sie, dass es in dem häufigen Fall, dass es sich bei der alten Heizung um eine Ölheizung handelt, sehr strenge Umweltauflagen bezüglich der Öltankentsorgung gibt.
Diese darf nur durch speziell zertifizierte Unternehmen durchgeführt werden. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Demontage Ihrer Tankanlage in Schleswig-Holstein.
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für den Einbau einer Wärmepumpe in Schleswig-Holstein?
Die neue KfW-Förderung 2024 bietet Zuschüsse für neue Heizungen, einschließlich Wärmepumpen. Das Programm umfasst eine Grundförderung und mehrere Bonusförderungen, mit denen bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden können. Die Grundförderung gewährt einen Zuschuss von 30 Prozent für eine neu eingebaute, klimafreundliche Heizung. Ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent gilt für den Austausch alter Heizungsanlagen bis zum 31. Dezember 2028. Ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent wird bei einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr gewährt. Der Einbau einer Wärmepumpe wird zusätzlich mit einem Effizienz-Bonus von 5 Prozent gefördert. Beim Einbau in ein Einfamilienhaus können bis zu 30.000 Euro förderfähig sein, wobei maximal 21.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt werden.
Zusätzlich zu dieser Bundesförderung bieten die meisten Bundesländer weitere Unterstützung. Hier Informationen über weitere Förderungen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Auch auf Städte-Ebene gibt es häufig noch regionale Zusatzförderungen. Es werden oft weitere Fördermöglichkeiten zum Beispiel für Erd-Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen sowie Förderungen für Luftwasser-Wärmepumpen als Teil von Hybrid Lösungen angeboten.
Aufgrund der sich schnell ändernden Förderprogramme empfiehlt es sich, den aktuellen Stand direkt bei den regionalen Behörden Ihrer Stadt zu erfragen.



Unter anderem In folgenden Städten in Schleswig Holsteins sind wir mit unseren Partnern für Sie Tätig:
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe funktioniert nach dem Prinzip der Wärmeübertragung, indem sie Umgebungswärme aus der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich aufnimmt und diese mithilfe eines Kompressors auf ein höheres Temperaturniveau bringt. Die so erhöhte Wärme wird dann zur Beheizung von Gebäuden oder zur Warmwasserbereitung genutzt. Dieser Prozess ist energieeffizient und umweltschonend. Weitere Informationen zur Funktionsweise einer Wärmepumpe finden Sie hier.
Die Vorteile einer Wärmepumpe umfassen hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und eine umweltfreundliche Heizlösung, da sie überwiegend erneuerbare Energiequellen nutzt. Sie bietet eine saubere Alternative zu fossilen Brennstoffen, reduziert CO2-Emissionen und kann sowohl zum Heizen als auch zum Kühlen eingesetzt werden, was zu einem verbesserten Wohnkomfort führt.
Der jährliche Stromverbrauch einer Wärmepumpe in Schleswig-Holstein hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Gebäudes, die Isolierung, und die Art der Wärmepumpe. Im Durchschnitt benötigt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus etwa 4.000 bis 5.000 kWh Strom pro Jahr. Dieser Verbrauch kann jedoch bei gut isolierten oder energieeffizient sanierten Gebäuden deutlich niedriger ausfallen, da hier der Energiebedarf für die Beheizung reduziert ist.
Die Installation einer Wärmepumpe in einem Altbau in Schleswig-Holstein kann sinnvoll sein, vorausgesetzt, es erfolgt eine sorgfältige Planung hinsichtlich Dämmung und Energieeffizienz. Wärmepumpen bieten eine umweltfreundliche Heizlösung durch Nutzung erneuerbarer Energien. Allerdings erfordert dies oft umfangreiche Vorarbeiten, um die Bausubstanz entsprechend anzupassen und den Energiebedarf zu optimieren. Weitere Informationen zur Nutzung von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden finden Sie hier.
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Ihr Ansprechpartner für Schleswig-Holstein
Dipl. Ing. Wolfgang Schlösser